Wiedereintritt
Wiederaufnahme in die katholische Kirche
Personen, die aus der katholischen Kirche ausgetreten sind und wieder aufgenommen werden wollen, wenden sich an das zuständige Pfarramt. In einem persönlichen Gespräch werden die Motive für den Wunsch der Wiederaufnahme geklärt.
Nach dem formellen Antrag des zuständigen Pfarrers für die Erlaubnis der Wiederaufnahme beim zuständigen Ordinariat in Rottenburg, kann die Aufnahme erfolgen.
Gemäß staatlichem Recht kann ein Kind nach Vollendung des 12. Lebensjahres nicht gegen seinen Willen in einem anderen als dem bisherigen Bekenntnis erzogen werden; nach Vollendung des 14. Lebensjahres entscheidet das Kind allein.
Bitte nehmen Sie zunächst mit unserem Pfarrbüro Kontakt auf:
Pfarrer
Varghese Plackal
Hauptstraße 11
78669 Wellendingen
Tel.: 07426 / 1285
Sekretärin
Doris Haller
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Tel.: Fax: Tel. Privat: |
0741 / 21833 0741 / 1756485 0741 / 21158 |
pfarramt-goellsdorf@t-online.de |
Öffnungszeiten
Montag:
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10.00 -12.00 Uhr 15.00 -17.00 Uhr |
und |
Donnerstag: | 16.00 -17.30 Uhr |
Gerne können Sie Frau Haller auch im Gemeindehaus Zepfenhan besuchen. Alle zwei oder drei Wochen freitags von 18.00 - 19.00 Uhr. Die genauen Termine finden Sie im Mitteilungsblatt oder auf dieser Homepage unter Termine.