Taufbescheinigung
Jede Taufe wird im Taufbuch der jeweiligen Kirchengemeinde unter dem Jahrgang mit einer fortlaufenden Nummer eingetragen. In diesem Taufbuch werden auch der Empfang weiterer Sakramente registriert: z.B. Erstkommunion, Firmung, Ehesakrament, Priesterweihe.
Taufbescheinigungen sind vor allem bei kirchlichen Trauungen wichtig. Aus einem Taufschein kann man nicht nur die Taufe, sondern auch den Ledigenstand erkennen. Deshalb ist vor der kirchlichen Heirat immer ein aktueller Taufschein erforderlich der vom Zeitpunkt der kirchlichen Trauung nicht älter als 6 Monate sein darf.
Taufbescheinigungen erhalten Sie bei:
Sekretärin
Doris Haller
Ferdinand-Reitze-Weg 3 |
Tel.: Fax: Tel. Privat: |
0741 / 21833 0741 / 1756485 0741 / 21158 |
pfarramt-goellsdorf@t-online.de |
Wenn ich eine Patenbescheinigung benötige?
Die Patenbescheinigung, die bei der Übernahme einer Tauf- oder Firmpatenschaft verlangt wird, erhalten Sie in der Kirchengemeinde, in der Sie zurzeit wohnen.